Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Unfallsschadenregulierung einschließlich der Abwicklung möglicherweise bestehender Ordnungswidrigkeiten Verfahren. Profitieren Sie auch auf diesem Gebiet von der Erfahrung, die ich durch meine Tätigkeit als Dozent für den juristischen Nachwuchs habe. Durch die Zusammenarbeit mit Sachverständigengutachtern kann Ihnen hierbei eine Menge Arbeit abgenommen werden.
Nur ein Anwalt berät objektiv und interessengerecht!
Nur wer sich an einen Anwalt wendet wird objektiv und interessengerecht beraten. Angebote von der gegnerischen Versicherung berücksichtigen nur die Interessen der anderen Seite. Den Geschädigten gehen hierbei oft Teile Ihrer Ansprüche verloren, weil Sie hierauf nicht hingewiesen werden. Auch Sachverständigengutachten der gegnerischen Versicherung sind einseitig zum Vorteil der Haftpflichtversicherung ausgearbeitet. Die Mitberücksichtigung von Stundensätzen freier Werkstätten anstatt dem Ansatz von Stundensätzen fachgebundener Markenwerkstätten ist hier nur ein Beispiel. Auch von der Beauftragung einiger großer Sachverständigen Organisationen muss dringend abgeraten werden. Auf Grund von Beteiligungen der Versicherungswirtschaft an diesen Organisationen fallen diese Gutachten immer zu Gunsten der Versicherungen aus. Am besten man wendet sich direkt an einen Anwalt und einen unabhängigen Sachverständigen.
Auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Verfahren (Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße usw.) sowie Fahrerlaubnisrecht (Entzug der Fahrerlaubnis, Führerschein - Entzug Fahrverbote) muss so früh wie möglich taktisch richtig gehandelt werden.
Insbesondere bei festgestelltem Alkohohl -, Drogen (Cannabis -, Haschisch, Marihuana, harte Drogen) Konsum besteht dringender Handlungsbedarf. Sobald es im Rahmen eine Verkehrskontrolle zum Drogentest kommt und der vorgenommene Schnelltest positiv ist kommt die Maschinerie in gang. Ein THC Gehalt von 1 ng stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommen Ausfallerscheinungen dazu so sind zusätzlich Straftatbestände erfüllt. Wird eine Blut- oder Urinprobe entnommen so werden diese auch auf die Abbauprodukte von THC (11-OH – THC, THC COOH) hin untersuchte. Hieraus wird dann der so genannte CIF = Cannabis Influence Factor ermittelt. Dies geschieht oft unbemerkt, will heißen, der potenzielle Beschuldigte der im Rahmen einer allgemeinen Verkehrkontrolle angehalten wurde (vielleicht auch nur wegen Verdacht auf Alkoholkonsum) merkt hiervon nichts. In den Werten kann abgelesen werden wie häufig konsumiert wird. Sollten die Werte entsprechend hoch sein, so bekommt man dann irgendwann zusätzlich von der "Führerscheinbehörde" Straßenverkehrsbehörde post, die die Absicht ankündigt, den Führerschein zu entziehen.
Auch wer nichts ahnend in anderen Zusammenhängen (z.B. Fußballspiel) mit harten Drogen erwischt wird, oder bei dem harte Drogen im Blut festgestellt werden muss mit Sanktionen rechnen. Schon bei Besitz geringer Mengen wird immer ein Strafverfahren eingeleitet. Der weit verbreitete Glaube, der Besitz zum Eigenkonsum sei nicht strafbar ist falsch. In der Regel wird bei kleineren Mengen, die zum Eigenverbrauch bestimmt sind, dass Verfahren jedoch eingestellt.
Von der Einstellung des Verfahrens (bei harten und weichen Drogen), oder davon dass es überhaupt ein Verfahren gegeben hat, bekommt der Beschuldigte oft gar keine Kenntnis. Das Nachspiel gibt’s dann mit der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle). Diese bekommt nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft immer eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens und einen entsprechenden Aktenauszug. Dadurch bekommt die Führerscheinstelle vom Konsum / Besitz der Drogen Kenntnis und überprüft die Fahreignung. Dies endet dann oft, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird im Entzug der Fahrerlaubnis.
Daher sollte man sich umgehend professionelle Hilfe suchen. Hier kann nur ein Anwalt objektiv beraten und die Interessen des Mandanten vertreten. Ohne anwaltliche Mithilfe sollten keine Einlassungen abgegeben werden. Mann sollte also besser gar nichts aussagen. Denn hieran wird man nachher festgehalten. Nur selten sind Korrekturen möglich.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle im Bereich Verkehrsrecht.