Steuer – Strafrecht
Frühzeitiges Handeln ist oberstes Gebot.
Nutzen Sie die Vorteile, die Rechtsanwalt Taskin Ihnen in diesem Gebiet anbieten kann. Durch seine steuerliche und juristische Ausbildung kann Rechtsanwalt Taskin für Sie seine steuerrechtlichen und juristischen Kenntnisse verbinden und somit gegenüber Behörden und Gerichten das Verfahren so früh wie möglich in eine für Sie günstige Richtung lenken.
Gegenüber Mitarbeitern von Behörden ist hierbei oft die juristische Komponente zu verdeutlichen, da diese keine klassische juristische Ausbildung durchlaufen haben. Da die Finanzverwaltung ein Massengeschäft ist, bleibt den Mitarbeitern meistens für die Einarbeitung in die juristische Sicht der Dinge keine Zeit.
Gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaft, deren Mitarbeiter keine spezielle steuerliche oder wirtschaftlich ausgerichtete Ausbildung durchlaufen haben kann gezielt die steuerliche und wirtschaftliche Komponente des Falles klar und richtig gestellt werden.
Derjenige der von einem Steuer – Strafverfahren betroffen ist, muss schnell und so früh wie möglich handeln. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht kann, bei entsprechender Mitwirkung des Steuerpflichtigen, das Verfahren oftmals gegen eine Geldauflage eingestellt werden.
Auch im allgemeinen Strafrecht ist es wichtig so früh wie möglich schon im Ermittlungsverfahren zu reagieren. Denn die Statistik zeigt insgesamt, dass, wenn es zu einer Anklage kommt auch eine Verurteilung erfolgen wird. Nach einer Anklage kommt es in rund 77 % aller Fälle zu einer Verurteilung. 20 % der Verfahren werden dann noch durch das Gericht eingestellt. Nur in rund 3 % aller Fälle endet das Verfahren mit einem Freispruch. Einstellung bedeutet in diesem Stadium des Verfahrens, dass das Verfahren nicht weiter verfolgt. wird. Die bisherigen Kosten einschließlich der Anwaltskosten muss der Angeklagte jedoch selbst bezahlen. Es erfolgt zwar ein Eintrag im Bundeszentralregister, nicht jedoch in Führungszeugnissen für Private oder Behörden. Im Gegensatz hierzu gelangen bei der Staatsanwaltschaft nur 25 % aller jährlichen Eingänge zur Anklage bzw. zum Strafbefehl. Die restlichen 75 % erledigen sich durch Einstellung (mit und ohne Auflage) oder in sonstiger Weise.
Diese Gelegenheit sollte man nicht verstreichen lassen.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle aus dem Bereich Steuerstrafrecht.