Mietrecht

 

Nutzen Sie die Erfahrung und ständige Fortbildung, die ich als Dozent auf diesem Gebiet habe für sich. Ich übernehme die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern von Vertragsschluss über Kündigung bis Räumung unter Ausnutzung des so genannten "Berliner Modells der Zwangsvollstreckung".

Gerade im Mietrecht ist die professionelle Verfolgung der Rechte auf beiden Seiten (Vermieter und Mieter) notwendig. Diese gewährleistet nur ein Anwalt. Denn im Mietrecht ist die Einhaltung von Fristen oberstes Gebot um nicht der Gefahr zu unterliegen, dass die aktive Verfolgung der Ansprüche ausgeschlossen ist. So bestehen für einige Ansprüche Verjährungsfristen von lediglich 6 Monaten (§ 548 BGB). Auch bei Kündigungen (durch Vermieter) müssen die Rechte des Mieters (z.B. Widerspruchsmöglichkeit) beachtet werden. Der Vermieter muss den Mieter überdies auf seine Rechte hinweisen und die Kündigungsgründe ausführlich darlegen. Pauschale Ausführungen (der Mieter stört den Hausfrieden) reichen hierzu nicht. Ansonsten ist die Kündigung bereits aus formalen Gründen unwirksam, was dann in einem möglichen Prozess zum Vorteil des Mieters und zum Nachteil des Vermieters geltend gemacht werden kann.

Ihr Anwalt kennt den richtigen Weg.

Auch vor Selbstvollstreckung (Schloss auswechseln, Haustür zur Reparatur mitnehmen, Gegenstände als Pfand mitnehmen usw.) muss ausdrücklich gewarnt werden. Durch solche Handlungen werden teilweise Straftatbestände (Hausfriedensbruch, Nötigung) verwirklicht. Zivilrechtlich handelt es sich immer um verbotene Eigenmacht. Die Partei muss die Handlung rückgängig machen, z.B. den Besitz an der Wohnung wieder einräumen. Als Mieter muss man schnell reagieren und eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erwirken. Wer zu lange wartet, dem droht bereits aus diesem Grund dass die Verfügung nicht mehr erlassen wird, da das Gericht dem Begehren die nötige Eilbedürftigkeit abspricht. Sollte sich der Mieter gegen die verbotene Eigenmacht wehren, so hat der Vermieter nichts erreicht (er muss seine Handlung rückgängig machen) und muss dem Mieter auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung (Anwaltskosten, Gerichtskosten) erstatten sowie gegebenenfalls Schadensersatz leisten. Zudem muss er dann noch die eigenen Anwaltskosten tragen und dann erneut den ordnungsgemäßen Weg verfolgen, was naturgemäß wieder zu Kosten führt.

Deshalb besser von Anfang an den richtigen Weg einschlagen und einen Anwalt beauftragen. So investiert der Mandant direkt zu Beginn in ein Ergebnis das Bestand hat und vermeidet unnötige Kosten und Ärger.

Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle aus dem Bereich Mietrecht.