Familienrecht
In diesem Bereich führe ich für Sie Ehescheidungen und Vermögensauseinandersetzungen streitig und einvernehmlich durch. Außerdem berate ich Sie in Scheidungsfolgesachen wie beispielsweise Unterhalt (Ehegatte und Kinder), Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungs- und Zugewinnausgleich.
Auch Unternehmer sollten in diesem Bereich rechtzeitig Vorsorge treffen. Schnell tritt doch der Fall ein, dass man sich auseinander gelebt hat und scheiden lassen will. Hiernach bestehen für jeden Ehegatten Ansprüche auf Zugewinnausgleich. Sollte dieser Zugewinn in der Wertsteigerung eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung (GmbH Anteil) liegen, so kann der Ehepartner Wertersatz verlangen. Dieser Wertersatz ist in Geld geschuldet. Insoweit die Mittel im Unternehmen gebunden sind, bleibt dann meist nichts anders übrig als die Beteiligung oder das Unternehmen zu verkaufen. Hier kann durch einen Ehevertrag rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Insbesondere bei ausländischem Recht muss der Ehevertrag so gestaltet werden, dass er auch im jeweiligen Herkunftsland des Ehepartners gültig ist. Denn es besteht die Möglichkeit, dass das Güterrecht des Herkunftslandes Anwendung findet. So besteht beispielsweise auch in der Türkei nach türkischem Recht quasi ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Die Anwendung türkischen Rechts muss daher bei der Ausgestaltung des Ehevertrages berücksichtigt werden.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle im Bereich Verkehrsrecht.